Neue Datenschutzverordnung des ASV Winsen (Aller) e. V.

Achtung wichtig!!! Zur Ausgabe der neuen Angelpapiere musste die Bestätigung zur Kenntnisnahme der neuen Datenschutzverordnung spätestens am 24. März 2019 beim 1. Vorsitzenden vorliegen.

Die Bestätigung der Datenschutzverordnung kann nachträglich beim 1. Vorsitzenden abgegeben werden.

Nach der Abgabe und Prüfung der korrekten Beitragszahlung werden periodisch die ausstehenden  Angelberechtigungen verschickt.

Der Vorstand hatte bereits in der Dezemberausgabe der Angelzeitung, der Jahreshauptversammlung sowie im Anschreiben mit der Beitragsrechnung darauf hingewiesen, daß die Ausgabe der Angelberechtigung an die Zustimmung der Datenschutzerklärung nach Artikel 13 und 14 der Europäischen Datenschutzverordnung gekoppelt ist.

Die Bestätigung erfolgt über das Formblatt

Bestätigung zur Kenntnisnahme der neuen Datenschutzverordnung des ASV Winsen (Aller) e. V. sowie damit verbundenen Informationspflichten des Angelsportvereins Winsen (Aller) e. V.  nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO